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Datenschutz

Datenschutzerklärung der Hochschule Mannheim zum Campusmanagementsystem

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Hochschule Mannheim

Paul-Wittsack-Str. 10

68163 Mannheim
info@hs-mannheim.de
vertreten durch die Rektorin Prof. Dr. Astrid Hedtke-Becker.

Die Hochschule Mannheim hat einen externen Datenschutzbeauftragten der UIMC Dr. Vossbein GmbH & Co. KG bestellt. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter

datenschutzbeauftragter@hs-mannheim.de

Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

· Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,

· Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,

· Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,

· Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,

· Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und

· Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg, Sie erreichen ihn unter:

Tel. 0711 61 55 41 0

Poststelle@lfdi.bwl.de

Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

· Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,

· die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,

· die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,

· die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

Bewerber*innen und Studierende

Bewerbung und Immatrikulation

Sämtliche Daten, welche im Rahmen einer Bewerbung bzw. Immatrikulation für einen Studiengang angegeben werden, werden gespeichert. Die anzugebenden Daten können Sie dem Hochschuldatenschutzgesetz Baden-Württemberg entnehmen. Dafür müssen Sie in dem Campusmanagement-System eine Bewerberidentität anlegen. Weitere Daten können Sie freiwillig angeben.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i.V.m. dem Hochschuldatenschutzgesetz Baden-Württemberg §§ 1 – 3 zum Zweck der Bewerberverwaltung und ggf. Immatrikulation im Rahmen der Durchführung von Zulassungs- und Vergabeverfahren von Studienplätzen. In diesem Zusammenhang werden die angegebenen Daten auch zu statistischen Auswertungen verarbeitet, wobei aus den Statistiken keine Rückschlüsse auf eine einzelne Person gezogen werden können.

Wird die Bewerberidentität nicht für eine Bewerbung genutzt, ist die Bewerbung erfolglos oder erfolgt aus einem anderen Grund keine Immatrikulation, werden die Daten im Rahmen der Semesterbereinigung spätestens 6 Monate nach Beginn des Semesters gelöscht.

Ist eine Bewerbung erfolgreich und erfolgt eine Immatrikulation, werden die Daten im Rahmen der Immatrikulation und für die Studierendenverwaltung weiterverarbeitet. Eine Löschung erfolgt dann frühestens nach der Exmatrikulation, wenn keine weiteren Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung oder Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.

Teilnahme an Hochschulstart.de

Mit Eingabe Ihrer Bewerber-ID (BID) und Ihrer Bewerber-Autorisierungsnummer (BAN) geben Sie die Übermittlung Ihrer Personen- und Kontaktdaten von Ihrem Profil bei hochschulstart.de zum Bewerberportal der Hochschule frei. Nach Ihrer Freigabe und erfolgter Übermittlung füllen sich die entsprechenden Datenfelder. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i.V.m. dem Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Baden-Württemberg. Nach Bedarf können Sie freiwillig zusätzliche Daten ergänzen.

Stellung von Härtefallanträgen

Ergänzend zu den Angaben bei der Bewerbungserfassung werden im Rahmen eines Härtefallantrags weitere Daten von Ihnen erhoben, um über Ihren Härtefallantrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben entscheiden zu können. Die Begründung wird nicht automatisiert, sondern nur händisch verarbeitet (insbesondere in ihr möglicherwiese enthaltene Medizindaten und sonstige sensitive Daten). Über Härtefallanträge wird nicht automatisiert gemäß Art. 22 DS-GVO entschieden. Es erfolgt immer eine individuelle Prüfung.

Die Verarbeitung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO i.V.m dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberh. Die Abgabe eines solchen Antrags ist freiwillig und erfolgt im Interesse des Antragstellers. Die im Rahmen des Antrags angegebenen Daten werden nur im zwingend erforderlichen Umfang und ausschließlich für die Beurteilung einer außergewöhnlichen Härte verarbeitet, um eine Zulassung zum Studium unter Umgehung der Zulassungsverfahren zu ermöglichen. Dabei werden je nach Fall erforderliche Personen eingebunden, die eine Beurteilung des Falls abgeben können (z.B. fachärztlicher Dienst). Jede Person erhält ausschließlich Zugriff auf diejenigen personenbezogenen Daten aus dem Antrag, die sie für ihre Aufgabe benötigt („Need to know“-Prinzip). Es werden keine weiteren Empfänger als die erforderlichen Personen eingebunden.

Der Antrag sowie der ergangene Bescheid für ein Zulassungsangebot werden bis zum Wirksamwerden der Immatrikulation verarbeitet und anschließend unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen existieren und die betroffene Person nicht gemäß Art. 18 Abs. 1 c) DS-GVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Härtefallantrags beantragt hat.
 
Antrag auf Nachteilsausgleich

Ergänzend zu den Angaben bei der Bewerbungserfassung werden im Rahmen eines Antrags auf Nachteilsausgleich weitere Daten von Ihnen erhoben, um über Ihren Antrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben entscheiden zu können. Die Begründung wird nicht automatisiert, sondern nur händisch verarbeitet (insbesondere in ihr möglicherwiese enthaltene Medizindaten und sonstige sensitive Daten). Über Anträge auf Nachteilsausgleich wird nicht automatisiert gemäß Art. 22 DS-GVO entschieden. Es erfolgt immer eine individuelle Prüfung.

Die Verarbeitung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO i.V.m dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg. Die Abgabe eines solchen Antrags ist freiwillig und erfolgt im Interesse des Antragstellers. Die im Rahmen des Antrags angegebenen Daten werden nur im zwingend erforderlichen Umfang und ausschließlich für die Beurteilung verarbeitet, ob aufgrund von persönlichen Benachteiligungen eine angemessene Verbesserung der Wartezeit oder der Durchschnittsnote durchzuführen ist, um die Auswirkungen der Benachteiligung auszugleichen. Dabei werden je nach Fall erforderliche Personen eingebunden, die eine Beurteilung des Falls abgeben können (z.B. fachärztlicher Dienst). Jede Person erhält ausschließlich Zugriff auf diejenigen personenbezogenen Daten aus dem Antrag, die sie für ihre Aufgabe benötigt („Need to know“-Prinzip). Es werden keine weiteren Empfänger als die erforderlichen Personen eingebunden.

Der Antrag sowie der ergangene Bescheid für ein Zulassungsangebot werden bis zum Wirksamwerden der Immatrikulation verarbeitet und anschließend unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen existieren und die betroffene Person nicht gemäß Art. 18 Abs. 1 c) DS-GVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Härtefallantrags beantragt hat.

Mitglieder der Hochschule
 
Mitglieder der Hochschule benötigen ggf. einen Zugang und entsprechende Berechtigungen, um die Verarbeitung der Daten in diesem System gemäß ihren Rollen umsetzen zu können. Detaillierte Informationen über die zugeordneten Rollen können bei der Projektleitung für die Einführung HISinOne, der technischen Betreuung (support.his@hs-mannheim.de) oder dem Datenschutzbeauftragten angefragt werden. 

Cookies

Zur Sicherstellung der korrekten Funktionalität („Session Management“) werden von unserem Campusmanagementsystem auf Ihrem Endgerät so genannte Cookies gespeichert. Hierdurch erhalten wir automatisch bestimmte Daten wie z. B. IP-Adresse, verwendeter Browser, Betriebssystem und Ihre Verbindung zum Internet. Diese Informationen werden nicht ausgewertet.

Cookies können nicht verwendet werden, um Programme zu starten oder Viren auf einen Computer zu übertragen.

Social Plugins

Auf der Webseite unseres Campusmanagementsystems werden keine Social Plugins eingesetzt.

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.